Wahlarzt und Honorar

Was ist ein Wahlarzt

Ein Wahlarzt ist ein (Fach-) Arzt mit Ordination, der in keinem
direkten Vertragsverhältnis zu einer Krankenkasse steht.

Sie werden daher als Privatpatient behandelt, wobei der betreuende Wahlarzt keinen Einschränkungen bzw. Vorschriften durch die Krankenkassen unterliegt. Daher ist einerseits eine individuelle Untersuchung und Behandlung möglich, andererseits müssen die Kosten der Diagnose und der Behandlung vorerst von Ihnen selbst getragen werden. Die Bezahlung kann entweder in Bar oder per Überweisung mit Erlagschein erfolgen.

Die Honorargestaltungestaltung ist zwar im Prinzip frei, sie orientiert sich aber nach Möglichkeit an den aktuellen Kassentarifen. Sie können dann die bezahlte Honorarnote, die eine detaillierte Auflistung der erbrachten HNO fachärztlichen Leistungen enthält, bei ihrer Krankenkasse einreichen. Auf besonderen Wunsch kann die Einreichung auch durch meine Ordination erfogen.
Nach Einreichung der bezahlten bzw. saldierten Honorarnote findet eine teilweise Rückerstattung (maximal bis zu 80% der jeweiligen Kassentarife) durch ihre Krankenkasse statt . Sie erhalten deshalb zusammen mit meiner Honorarnote von mir ein Rückerstattungsformular. (Bitte daher nicht vergessen, auf ihrem Rückerstattungsformular ihre Bankverbindung anzugeben!!)

Die Behandlung bei einem Wahlarzt bietet für den Patienten folgende Vorteile:

  • Unmittelbare schnelle Terminvergabe, falls möglich und erforderlich auch noch am selben Tag
  • keine Wartezeiten
  • Wahlärzte haben in der Regel eine geringere Patientenzahl und daher mehr Zeit für den einzelnen Patienten.
  • Durch eine individuelle Arzt Patienten Beziehung mit freier Terminwahl und ohne Zeitdruck ist die Betreuung stressfreier und persönlicher


Meine Rezepte und Überweisungen zu anderen Ärzten und Krankenhäusern werden gleich wie die vom Kassenärzten behandelt, d.h., sie müssen nicht von ihrem Hausarzt umgeschrieben werden.
Wie bei jeder Krankenkasse müssen einige spezielle Untersuchungen wie CT oder MRT vom zuständigen Chefarzt  bewilligt werden.


Prim.a.D. Univ. Prof. Dr. Klaus Albegger, Untersuchung bei Schwindel


Behandlungsraum